Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHUBER OG
Preise:
Alle Preise verstehen sich bei Speisen pro Person, bei Getränken pro Einheit (Flasche, Glas etc.) inkl. MwSt. und Service und sind ohne Abzug an die Schuber OG zahlbar, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird.
Reservierung:
Reservierungen müssen in schriftlicher Form (Brief oder Email) und mit Unterschrift erfolgen. Änderungen der Bankettvereinbarung bedürfen der Schriftform. Mit der Unterschrift werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästezahl vom Kunden spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Falle verrechnet wird! Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben, wird die Schuber OG - bei Bekanntgabe durch den Kunden weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Warenangebot:
Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
Verrechnung:
Bestellte Menüs und Buffets werden entsprechend der bestellten Menge verrechnet. Verrechnung erfolgt nach bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn genannte Personenanzahl. Bei Veranstaltungen ab 50 Personen ändert sich die Sperrstunde auf 1:00 Uhr. Danach berechnen wir pro angefangener Stunde einen Pauschalbetrag von € 200.- für Strom- und Personalkosten. Unkostenbeitrag für erweiterte Stromversorgung (Musikinstrumente / Lichtanlage / Musikequipment) beträgt € 100 pauschal. Eine Verlängerung ist bis maximal 4:00 Uhr des Folgetags möglich.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung ist wie branchenüblich, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung werden Ihnen Verzugszinsen von 7% p.A. verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderungen herangezogen. Die Annahme eines Neuauftrags erfolgt erst, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden. Schuber OG, Salzburger Sparkasse Bank AG IBAN: AT98 2040 4000 4178 4729, BIC: SBGSAT2SXXX, UID: ATU 67723323
Storno:
Sollten Sie aus unvorhergesehenen Gründen die Veranstaltung stornieren bitten wir Sie, uns dies schriftlich spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. In diesem Falle entstehen keine Stornokosten. Für eine Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der gebuchten Leistungen außer bei Rahmenprogrammen, diese müssen zu 100% verrechnet werden. Bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 80% Stornogebühr.
Für Stornierungen zwischen 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn und dem Veranstaltungstag werden Ihnen 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. STORNIERUNGEN KÖNNEN NUR IN SCHRIFTLICHER FORM AKZEPTIERT WERDEN!
Haftung:
Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial, müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und eine Montage muss mit dem Veranstaltungsleiter oder leitenden Mitarbeiter abgesprochen werden. Für bei der Montage oder Demontage entstandene Schäden inklusive derer von dem Veranstalter beauftragten Firmen und Privatpersonen haftet der Veranstalter. Für Beschädigungen am Eigentum der SCHUBER OG haftet der Veranstalter.
Beanstandung:
Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
Nichterfüllung:
Streik, Feuer sowie schwerwiegende, die Leistung verhindernde Umstände außerhalb der Schuber OG, insbesondere Fälle höhere Gewalt, berechtigen dieses, die Vereinbarung ohne Schadensersatzpflicht in irgendeiner Form zu lösen.
Gerichtsstand Salzburg – AGB Stand Januar 2024