GESCHICHTE DES HAUSES
Erstmals erwähnt wird Dax Lueg am Heuberg im Jahre 1350 "Dachslueg" bzw. "Dachs Lueg". Im Namen Lueg liegt angeblich noch die Bedeutung von Höhlen. Doch könnte der Name auch vom mundartlichen Verb "lugen" (spähen, beobachten) abgeleitet werden: Die Namensableitung könnte dann vom "Dachluger" kommen. Der Einzelhof Dax Lueg war immer schon der höchst gelegene Hof des Hallwanger Gemeindegebietes. Von diesem Platz konnte man also vielleicht gut das umliegende Gebiet beobachten. Selten heißt es auch, das der Name folgendermaßen übersetzt werden könnte: "Der Dachs, der aus dem Versteck späht".
Im Jahre 1565 wurde das Gut Dax Lueg vom Stift St. Peter unter Abt Benedikt Obergasser angekauft bzw. im Tauschwege vom Urbar des Erzbischofes erworben. Ein gewisser Hans Poschinger war zu dieser Zeit dort "Maier", also Bewirtschafter des Gutes.
Im Jahre 1624 wurde der St. Petrische Besitz Dax Lueg durch den Ankauf eines Waldstückes vergrößert. Das Haus wurde im Jahre 1669 komplett neu aufgebaut, der nächste große Umbau erfolgte dann im Jahre 1928. Auf der Rupertusalm, beim Bauernhof Taxluegg (so die Bezeichnungen und und Schreibweisen um 1900) wurden schon um 1900 Ausflügler mit einfacher Kost versorgt. Schon wenige Jahre später richtete Matthias Freundlinger dann eine richtige Gastwirtschaft ein. 1926 verschwand der Bauernhof und ein neues Restaurant mit Pension entstand unter den Pächtern Anna und Ferdinand Steinhuber.
Ein Brand wütete im Jahre 1959 am Dax Lueg, der das Haus zur Gänze einäscherte. Das Haus wurde danach in jetziger Form wieder aufgebaut.
Seit Januar 2013 sind die Brüder Andreas und Kurt Schuber die Pächter des Gasthofes.
<script>
!function(t,e,n,s){t["kbe-widgets"]=s,t[s]=t[s]||new Proxy({q:[]},{get:(e,n)=>n in e?e[n]:function(e){t[s].q.push([n,e])}});const o=e.createElement(n),r=e.getElementsByTagName(n)[0];o.id=s,o.src="https://widget-bf.seekda.com/loader.js",o.async=1,r.parentNode.insertBefore(o,r)}(window,document,"script","__KBE");
__KBE.settings({
"id": "BOOKINGWIDGET",
"propertyCode": "S001571"
});
__KBE.rates({
"id": "BOOKINGWIDGET"
});
</script>
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHUBER OG
Preise:
Alle Preise verstehen sich bei Speisen pro Person, bei Getränken pro Einheit (Flasche, Glas etc.) inkl. MwSt. und Service und sind ohne Abzug an die Schuber OG zahlbar, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird.
Reservierung:
Reservierungen müssen in schriftlicher Form (Brief oder Email) und mit Unterschrift erfolgen. Änderungen der Bankettvereinbarung bedürfen der Schriftform. Mit der Unterschrift werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästezahl vom Kunden spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Falle verrechnet wird! Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben, wird die Schuber OG - bei Bekanntgabe durch den Kunden weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Warenangebot:
Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
Verrechnung:
Bestellte Menüs und Buffets werden entsprechend der bestellten Menge verrechnet. Verrechnung erfolgt nach bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn genannte Personenanzahl. Bei Veranstaltungen ab 50 Personen ändert sich die Sperrstunde auf 1:00 Uhr. Danach berechnen wir pro angefangener Stunde einen Pauschalbetrag von € 200.- für Strom- und Personalkosten. Unkostenbeitrag für erweiterte Stromversorgung (Musikinstrumente / Lichtanlage / Musikequipment) beträgt € 100 pauschal. Eine Verlängerung ist bis maximal 4:00 Uhr des Folgetags möglich.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung ist wie branchenüblich, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung werden Ihnen Verzugszinsen von 7% p.A. verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderungen herangezogen. Die Annahme eines Neuauftrags erfolgt erst, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden. Schuber OG, Salzburger Sparkasse Bank AG IBAN: AT98 2040 4000 4178 4729, BIC: SBGSAT2SXXX, UID: ATU 67723323
Storno:
Sollten Sie aus unvorhergesehenen Gründen die Veranstaltung stornieren bitten wir Sie, uns dies schriftlich spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. In diesem Falle entstehen keine Stornokosten. Für eine Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der gebuchten Leistungen außer bei Rahmenprogrammen, diese müssen zu 100% verrechnet werden. Bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 80% Stornogebühr.
Für Stornierungen zwischen 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn und dem Veranstaltungstag werden Ihnen 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. STORNIERUNGEN KÖNNEN NUR IN SCHRIFTLICHER FORM AKZEPTIERT WERDEN!
Haftung:
Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial, müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und eine Montage muss mit dem Veranstaltungsleiter oder leitenden Mitarbeiter abgesprochen werden. Für bei der Montage oder Demontage entstandene Schäden inklusive derer von dem Veranstalter beauftragten Firmen und Privatpersonen haftet der Veranstalter. Für Beschädigungen am Eigentum der SCHUBER OG haftet der Veranstalter.
Beanstandung:
Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
Nichterfüllung:
Streik, Feuer sowie schwerwiegende, die Leistung verhindernde Umstände außerhalb der Schuber OG, insbesondere Fälle höhere Gewalt, berechtigen dieses, die Vereinbarung ohne Schadensersatzpflicht in irgendeiner Form zu lösen.
Gerichtsstand Salzburg – AGB Stand Januar 2024